Mit der Vollkaskoversicherung können Schäden am eigenen Fahrzeug sinnvoll abgesichert werden. Eine optimale Ergänzung zur verpflichtenden KFZ-Haftpflichtversicherung.
Ebenso wie die Teilkaskoversicherung ist die Vollkaskoversicherung eine freiwillige Zusatzversicherung, welche gemeinsam mit einer KFZ-Haftpflichtversicherung oder auch unabhängig von dieser, abgeschlossen werden kann. Ziel der Vollkaskoversicherung ist die Absicherung des eigenen Fahrzeuges. Im Gegensatz zur Teilkaskoversicherung umfasst der Versicherungsvertrag wesentlich mehr Leistungen. Ebenfalls anzumerken sei, dass es bei der Vollkaskoversicherung auch einen Schadensfreiheitsrabatt gibt, welcher sich auf die Prämien auswirken kann.
Leistungen einer Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung umfasst bereits alle Leistungen der Teilkaskoversicherung. Daneben sichert die Vollkaskoversicherung allerdings auch Schäden durch Vandalismus, also durch eine mutwillige Beschädigung, ab. Besonders interessant ist der Versicherungsschutz betreffend Unfallschäden. Diese Leistung wird auch erbracht, wenn der Versicherungsnehmer selber der Unfallverursacher ist.
In Anbetracht der Vollkaskoversicherung ist vor allem der Schadensfreiheitsrabatt interessant. Das bedeutet, sofern der Versicherungsnehmer mehrere Jahre unfallfrei fährt, können sich die Beiträge zur Versicherung reduzieren. Da eine Teilkaskoversicherung in der Regel Bestandteil einer Vollkaskoversicherung ist, wirkt sich der Schadensfreiheitsrabatt auch auf diese aus. Demnach kann auch der Beitrag für die Teilkaskoversicherung reduziert werden. Sollte der Schadensfreiheitsrabatt sehr hoch sein, kann eine Vollkaskoversicherung durchaus günstiger, als eine Teilkaskoversicherung sein.
Voraussetzungen für eine Vollkaskoversicherung
Versicherungsnehmer, die eine Vollkaskoversicherung abschließen, gehen damit jedoch auch einige, wichtige Pflichten ein, an die sie sich halten müssen. So darf das Fahrzeug ausschließlich gesetzeskonform genutzt werden. Des Weiteren muss ein unberechtigter Gebrauch des Fahrzeuges stets nach bestem Gewissen verhindert werden. Sollte der Versicherungsnehmer das Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis fahren, kann die Versicherung die Zahlung vollständig verweigern.
Darüber hinaus gelten noch bestimmte Pflichten, welche bei einem Schadensfall eingehalten werden müssen. So muss der Schaden dem Versicherungsgeber binnen einer Woche mitgeteilt werden. Der Unfallhergang muss stets nach besten Möglichkeiten aufgeklärt werden und, sofern es im Wirkungsbereich des Versicherungsnehmers liegt, gilt die Pflicht zur Schadensminderung. So sollten beispielsweise Glasbruchschäden abgedeckt werden, um das Eindringen von Regen zu vermeiden.