Nicht nur Schäden an Fremdfahrzeugen sollten gut abgesichert sein, sondern ebenso Schäden am eigenen Fahrzeug. Die Teilkaskoversicherung nimmt sich diesen Leistungen an und bietet entsprechende Lösungen.
Im Gegensatz zur KFZ-Haftpflichtversicherung handelt es sich bei der Teilkaskoversicherung um eine freiwillige Versicherung, die zusätzlich genutzt werden kann. Sinn einer Teilkaskoversicherung ist die Abdeckung möglicher Kosten, welche aufgrund von Schäden am eigenen Fahrzeug, zustande kommen können. Der Leistungskatalog für eine Teilkaskoversicherung kann von Versicherungsunternehmen zu Versicherungsunternehmen sehr stark variieren. Allerdings lassen sich einige Leistungen finden, die als Standard bezeichnet werden könnten und in jeder Teilkaskoversicherung enthalten sein sollten.
Wichtige Leistungen einer Teilkaskoversicherung
Zu den wichtigsten Leistungen einer Teilkaskoversicherung zählt der Kostenschutz bei Brand oder Explosion. Ebenso die finanzielle Absicherung vor Verlusten bei Diebstahl und Einbruchdiebstahl. Auch unmittelbare Einwirkungen durch Naturgewalten, wie Sturm, Blitzschlag, Hagel oder Überschwemmung, sollten durch eine Teilkaskoversicherung abgesichert werden. Weiterhin sollten die entstehenden Kosten bei einem Zusammenstoß mit Haarwild, von der Versicherungsgesellschaft übernommen werden. Die Absicherung von Glasbruchschäden, Schmorschäden oder Marderbissen zählt ebenfalls in den Leistungskatalog der Teilkaskoversicherung.
Beiträge zur Teilkaskoversicherung
Die zu zahlenden Beiträge für die Teilkaskoversicherung werden zumeist als Jahresprämien angegeben und richten sich derweilen nach der Typenklassen-Einstufung eines Fahrzeuges und der Regionalklasse. Ferner lässt sich feststellen, dass viele Versicherungsgeber mittlerweile weitere Eigenschaften bei der Beitragsberechnung berücksichtigen. So zum Beispiel die jährliche Fahrleistung oder das Alter des Versicherungsnehmers. Erwähnenswert an dieser Stelle ist, dass es in der Teilkaskoversicherung keinen Schadensfreiheitsrabatt gibt. Das bedeutet, dass sich die Beiträge zur Versicherung selbst bei mehreren Jahren Unfallfreiheit nicht reduzieren.
Reduzierbar sind die Beiträge zur Teilkaskoversicherung jedoch durch die Wahl von einem Selbstbehalt. Hierbei muss der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall einen bestimmten, festgelegten Betrag selber bezahlen. Beispielsweise für eine Reparatur.
Fazit zur Teilkaskoversicherung
Sofern keine Vollkaskoversicherung vorhanden ist, sollte die KFZ-Haftpflichtversicherung stets durch eine Teilkaskoversicherung ergänzt werden. Diese schützt vor zu hohen Kosten im Versicherungsfall. Sollten die Beiträge für die Teilkaskoversicherung zu hoch angesetzt sein, können diese durch die Wahl von einem Selbstbehalt reduziert werden. Hierbei sollte der Versicherungsnehmer jedoch bereit sein, einen gewissen Anteil an möglicherweise entstehenden Kosten selbst zu tragen.